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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Jack und Gerorge – Christian Sohn
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn (nachfolgend Veranstalterin). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Trainingsangebote von der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn nutzen.
Sie sind dazu berechtigt, diese AGB im Verlauf Ihrer Anmeldung zu den Angeboten elektronisch zu speichern und/oder sie für Ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken.
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Kurse, Lehrgänge, Workshops, Seminare, Einzeltrainingsstunden und andere Angebote und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre Hunde, die durch Trainer Christian Sohn angeboten werden.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehalter, unabhängig von der Rasse und dem Alter seines Hundes, an den Angeboten teilnehmen. Ebenfalls ist eine Teilnahme ohne Hund möglich. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern, oder einer anderen erwachsenen
Aufsichtsperson, an den Angeboten der Veranstalterin teilnehmen.
Teilnehmende Hunde müssen gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Standards
geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Dies ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, welche auf Verlangen nachzuweisen ist.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an den Angeboten teilnehmen. Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), ist die Hundeschule rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn zu informieren.
Über die Läufigkeit von Hündinnen ist die Veranstalterin rechtzeitig vor Trainingsbeginn in Kenntnis zu setzen. Läufige Hündinnen dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.
Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder, Zughalsbänder und Haltis müssen beim Training entfernt werden. Hunden, die durch ihren Haarwuchs eine eingeschränkte Sicht haben, muss diese ermöglicht werden.
Vom Teilnehmer wird das Einverständnis gegeben, dass die Trainer/innen eingreifen dürfen, wenn ihr Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen droht.
3. Anmeldung
Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.
Mit der schriftlichen (E-Mail, Onlineformular) oder telefonischen Anmeldung und
Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Trainer Christian Sohn den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, an den vereinbarten
Trainingseinheiten teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsentgelte fristgerecht zu
bezahlen, oder, wenn festgelegt, vorab zu überweisen.
Durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Onlineformular, oder durch telefonische
Terminabsprachen, erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese AGB als Vertragsbestandteil an.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bei Vertragsannahme von dem Veranstalter per E-Mail oder telefonisch bestätigt.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule Jack und George – Christian Sohn zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
4. Widerrufsbelehrung bei Bestellungen/Buchungen von Verbrauchern
Laut § 355 BGB (Fernabsatzgesetz) sind wir dazu verpflichtet, Sie über Ihr gesetzliches
Widerrufsrecht zu belehren:
Widerrufsbelehrung
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hundeschule Jack und George – Christian Sohn, Obere Vorstadt 27, 91575 Windsbach, Telefonnummer: 09871 - 7054870 , E-Mail-Adresse: mail@jackundgeorge.dog) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts bei Terminbuchungen
Wie jeder Veranstalter von Angeboten, deren Durchführung an einen bestimmten Termin
gebunden ist, benötigen wir zur ordnungsgemäßen Durchführung Planungssicherheit. Für
Kurse, Workshops, Seminare und andere Gruppenangebote, gilt daher ein eingeschränktes Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen handelt, die innerhalb eines fest angegebenen Zeitraumes zu erbringen sind. Als Kunde haben Sie das Recht, Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung in Schriftform innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Buchung zu widerrufen, sofern dieser Termin mindestens 4 Wochen vor dem gebuchten Workshop/ Kurs/ Seminar liegt.
Einzeltrainingstermine können innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Buchung widerrufen werden, sofern dieser Termin mindestens 7 Tage vor dem gebuchten Trainingstermin liegt.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
Bei Kursen, Seminaren, Workshops u.a. Gruppenangeboten:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zu 1 Woche vor Kursbeginn ohne Angabe von
Gründen von seiner/ihrer Anmeldung kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) an eine der unter Punkt 4 dieser AGB angegebenen
Adressen zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des
Eingangs bei der Veranstalterin.
Im Fall eines wirksamen Rücktritts bis zu 1 Woche vor Lehrgangs-/Kursbeginn, werden
eventuell schon gezahlte Kursentgelte von der Veranstalterin an den Teilnehmer/die
Teilnehmerin zurück erstattet.
Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Rücktritt/Kündigung, werden die gesamten Lehrgangs-/Kursentgelte fällig.
Wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Trainingseinheit(en) ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er/sie dem Unterricht fern bleibt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der bereits entrichteten Entgelte durch die Hundeschule Jack und George - Christian Sohn. Im Übrigen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin die gesamten Trainingsentgelte zu begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die Veranstalterin vor.
Bei Einzeltrainings- und Kleingruppenangeboten:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zu 2 Tage vor dem Trainingstermin ohne Angabe von Gründen von seiner/ihrer Anmeldung kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) an eine der unter Punkt 4 dieser AGB angegebenen Adressen zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn.
Im Fall eines wirksamen Rücktritts bis zu 2 Tagen vor Trainingsbeginn, werden eventuell schon gezahlte Entgelte von Hundeschule Jack und George – Christian Sohn an den Teilnehmer/die Teilnehmerin zurückerstattet.
Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Rücktritt/Kündigung, werden die gesamten Entgelte zuzüglich eventuell anfallender Fahrtkosten fällig.
Im Krankheitsfall der Teilnehmerin/des Teilnehmers oder deren/dessen Hundes ist Trainer Christian Sohn umgehend per Email zu informieren.
Bei einer Absage des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin an die Hundeschule Jack und George – Christian Sohn erfolgt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des
Trainingsentgeltes berechnet. Bei späteren Absagen des Teilnehmers, oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin sind die gesamten Trainingsentgelte, zuzüglich eventueller Fahrtkosten vom Teilnehmer zu begleichen.
Wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Trainingseinheit(en) ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er/sie dem Unterricht fern bleibt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der bereits entrichteten Entgelte durch Hundeschule Jack und George. Im Übrigen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin die gesamten Trainingsentgelte zu begleichen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die Veranstalterin vor.
6. Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch die Hundeschule Jack und George – Christian Sohn
Die Veranstalterin Hundeschule Jack und George – Christian Sohn behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. Krankheit des Trainers) Trainingsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die jeweilige Trainingseinheit nachgeholt.
Die Veranstalterin behält sich vor, Gruppenkurse mit zu geringer Teilnehmerzahl zeitlich
angemessen zu kürzen, zu verschieben oder ganz abzusagen. Die Veranstalterin behält sich vor, Angebote zeitlich und/oder örtlich zu verlegen.
Bereits entrichtete Entgelte werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Dies gilt
auch, wenn der jeweilige Trainingstermin/ Kurs/Workshop über 5 Monate oder auf
unbestimmte Zeit verschoben wird. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Die Veranstalterin kann Teilnehmer, welche das jeweilige Trainingsentgelt nicht fristgerecht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Hierdurch entfällt nicht die Pflicht des Teilnehmers/der Teilnehmerin zur Zahlung der gesamten Trainingsentgelte.
Ebenso kann die Veranstalterin in Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer/die Teilnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine/ihre Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Er/sie haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
8. Durchführung der Trainingseinheiten
Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird die jeweilige Trainingseinheit von der Veranstalterin abgesagt. In diesem Fall wird die Trainingseinheit nachgeholt.
Die genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Im Krankheitsfall des Teilnehmerin/des Teilnehmers oder deren/dessen Hundes ist der Trainer umgehend per Email zu informieren. Bei wiederkehrenden Gruppenangeboten besteht die Möglichkeit, die verpasste(n) Kurseinheit(en) nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.
9. Entgelte
Für die Teilnahme an den Angeboten von der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn werden von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin Entgelte in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Trainingsbeginns gültig ist.
Die Höhe der Entgelte ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Website:
www.jackundgeorge.dog zu entnehmen oder bei der Veranstalterin zu erfragen.
Alle Preisangaben von der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn enthalten die zum diesem Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuer.
10. Zahlungsbedingungen
Bei Kursen/Workshops/Seminaren muss das gesamte Trainingsentgelt 1 Wochen vor
Kursbeginn überwiesen werden.
Bei der Buchung von mehr als 2 Einzeltrainingsstunden von jeweils 60 Minuten Dauer sowie bei der Buchung von Geschenkgutscheinen muss das gesamte Trainingsentgelt nach Rechnungserhalt und vor Trainingsbeginn überwiesen werden.
11. Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt an den vereinbarten Trainingseinheiten planmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen der Trainer, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften, die Infrastruktur sowie die Unterrichtsräume pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.
Am Trainingsort und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Von der Läufigkeit bei Hündinnen ist der Trainer vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin
rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Läufige Hündinnen dürfen nicht an
Gruppenangeboten teilnehmen.
Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet und muss vorher mit der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn abgeklärt werden.
Ausgegebene Unterrichtsunterlagen dürfen ohne Genehmigung der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
12. Versicherungsschutz
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat selbst für seinen/ihren Versicherungsschutz sowie für den Versicherungsschutz seines/ihres Hundes zu sorgen. Schäden an der
Hotel-/Ausbildungsinfrastruktur am Lehrgangs-/Kursort und in den Unterrichtsräumen und Hotelzimmern, die durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin oder dessen/deren Hund verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig und werden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt.
Die Veranstalterin ist dazu berechtigt, vor Abreise eine Sicherungsleistung in Höhe des
geschätzten Schadens in bar oder per Kreditkarte einzufordern. Auch bei möglichen
Verletzungen eines anderen Hundes durch einen Hund des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind die tierärztlichen Kosten über die Versicherung der Teilnehmer zu tragen.
13. Haftung
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsangebote der Veranstalterin erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet für alle von ihm/ihr oder seinem/ihrem Hund während der Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt sowohl für Schäden, die auf dem Trainingsgelände entstehen, als auch für solche, die außerhalb entstehen.
Die Hundeschule Jack und George – Christian Sohn haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder
Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin von dem
Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, Platzordnung, etc.) in
Kenntnis zu setzen.
Während des Trainings/Unterrichts ist den Anweisungen durch die Trainer Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainer verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer/die Teilnehmerin.
14. Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Die Veranstalterin übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts
vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom
Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst und dessen/deren Hund abhängig ist.
15. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die
restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
16. Rechtsstand
Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ansbach.
Diese AGB werden ab dem 15.11.2020 für alle neuen Angebote von der Hundeschule Jack und George – Christian Sohn wirksam.